:: PT5 :: kosten.htm
     Verhaltenstherapie
 Startseite

*

Kosten

Damit die Kosten für die Psychotherapie vom Patienten nicht zur Gänze allein getragen werden müssen, gibt es über die meisten Sozialversicherungen die Möglichkeit der Kostenrückerstattung. Voraussetzung ist eine Untersuchung beim Hausarzt vor der 2. Therapiesitzung.
Die Höhe der Zuschüsse per Sitzung sind unterschiedlich und liegen derzeit [Stand: 01.01.2015] zwischen € 17,40 und € 60.00.
Auch bei privaten Krankenversicherungen werden u.U. Kosten für ärztlich verordnete psychotherapeutische Heilbehandlungen vergütet.
Zusätzlich gibt es bei uns in Tirol noch für Versicherte der TGKK, BVA, SVB und SVA die Möglichkeit der Sachleistung über das so genannte „TIROLER MODELL" der Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirols.
Damit erhalten Patienten mit erheblichen krankheitswertigen Störungen auf Antrag des Psychotherapeuten bei der Ges. f. P. V. T., einen „Modellplatz", dessen Kosten (mit geringen oder gar keinem Selbstbehalten) von der Sozialversicherung getragen werden.
Bei Kindern und Jugendlichen wurde 2014 eine Flexibilisierung der Antragsphase vereinbart. So können diese bis zum vollendeten 14. Lj. kurzfristig 7 Stunden kostenlose Psychotherapie in Anspruch nehmen und dann über den Rückerstattungsmodus oder einen Modellplatz weiter behandelt werden, wobei es sich dabei nicht nur um „schwere und schwerste Störungen" handeln muss.
Für TGKK-Versicherte gibt es eine Hotline (0664 199 199 1), wo an allen Werktagen zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Fragen zur Psychotherapie gestellt werden können.

Weitere Informationen finden Sie rechts unter Informationen

Honorare für Coaching, Gruppentherapie, Supervision und Personal Training nach Vereinbarung