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▼ 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Verkaufs- und Liefer- und Leistungsbedingungen; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
1.2. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3. “Ware” im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, Berichte, Urteile, Ratschläge etc. auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
1.4. “Kundendaten” sind alle personen- oder unternehmensbezogenen Daten, die ein Kunde bei seiner Registrierung oder später angibt, oder die er im Laufe der Interaktion mit mir, unseren Medien oder Techniken preisgibt.
1.5. „Wir“ und “Betreiber” bin ich, weitere Informationen finden Sie hier:
Impressum.
1.6 “Kunde” ist jeder, der sich auf dem Internetportal des Betreibers anmeldet oder Inhalte ansieht oder herunterlädt.
▼ 2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
2.1. Ein Nutzungsvertrag wird dadurch abgeschlossen, dass der Kunde nach Anmeldung bzw. Registrierung bei mir (z.B. durch Angabe von E-Mail-Adresse und selbstgewähltem Passwort), Erhalt einer Registrierungsbestätigung (z.B. per E-Mail) und Abschluss der Registrierung durch den Kunden (z.B. durch Klicken auf einen Bestätigungslink) durch den Betreiber den Abschluss des Nutzungsvertrages bestätigt erhält und damit zur Nutzung von meinen Angeboten freigeschaltet wird. Der Betreiber wird dem Kunden die Registrierung und das Zustandekommen des Nutzungsvertrages unverzüglich auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene Adresse bestätigen. Für den Vertragsschluss steht nur Deutsch als Sprache zur Verfügung.
2.2. Der Kunde hat alle erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten.
2.3. Der Nutzungsvertrag als Rahmenverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden wird unbefristet geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen des Nutzungsvertrags haben auch eine Beendigung dazu ergänzender Vereinbarungen (z.B. Abonnements, Weiterverwendung heruntergeladener Dateien, Daten und Informationen) zur Folge und müssen in Textform erfolgen.
2.4. Abonnements des Kunden und laufende zusätzliche Leistungen werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Vertragsmonat/-jahr) fest geschlossen bzw. vereinbart. Diese können z.B. per E-Mail mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt oder geändert werden; der Nutzungsvertrag als Rahmenverhältnis bleibt von einer Änderung des Abonnements unberührt. Wird ein Abonnement oder eine laufende zusätzliche Leistung nicht rechtzeitig ordnungsgemäß gekündigt, dann verlängert sich diese Leistung im selben Tarif um einen weiteren Abrechnungszeitraum (Vertragsmonat bzw. Vertragsjahr).
2.5. Die vom Kunden hinterlegten Daten und das angelegte Kundenprofil bzw. Kundenkonto werden vom Betreiber mit Beendigung des Nutzungsvertrages gelöscht. Sofern der Betreiber berechtigt oder verpflichtet ist, Daten aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen (z.B. 7 Jahre als Beleg für das Finanzamt) nicht zu löschen, darf er sie alternativ auch sperren; mit Entfallen der Befugnis werden die Daten vom Betreiber gelöscht.
▼ 3. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3.2. An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
3.3. Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne gesonderte weitere Berechnung auf einem Computersystem an einem Ort zu nutzen. Abweichungen von dieser Regelung werden durch den jeweiligen Softwarelizenzvertrag bestimmt. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
3.4. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist. Bei Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als fest erteilt und kann nicht annulliert oder geändert werden. Maße, Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme und Abbildungen sind für die Ausführung nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
3.5. Sofern eine Arbeitsleistung durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Für die Arbeiten werden die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils gültigen Sätzen für Überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen von Reise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der Installationshilfen werden gesondert berechnet.
3.6. Bei Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich mitzuteilen. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht getätigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware oder Leistung zu liefern und zu berechnen.
3.7. Sofern bei Softwarelieferungen oder digitalen Produkten diese eine Lizenzvereinbarung enthalten, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an uns zurückzuliefern.
3.8. Wir sind berechtigt, Unteraufträge gemäß Art. 28 DSGVO zu erteilen.
▼ 4. Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
4.1. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen, Wiederverkäufern und Nutzern gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im mit uns geschlossenen Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.
4.2. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche infrastrukturelle oder technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4.3. Wird Ware oder Leistung aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder verändert, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen oder einer Warnpflicht zu genügen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Waren, Leistungen, Hard- oder Software zurückzuführen sind.
▼ 5. Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Waren, Infrastruktur, Software oder intellektuellen Leistungen
5.1. Vertragsgegenständliche Waren und Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardleistungen oder Angebote, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge, Bestellungen oder verbindliche Anfragen als Leistungsabruf sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardleistungen fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen anzubieten.
5.2. Umgang mit Daten Dritter bedingt keinen Haftungsübergang. Datnsicherungen sind Sache des Kunden. Durch Benützung von uns bereit gestellter Techniken hervorgerufene Beschädigungen sind Sache des unsere Angebote riskierenden Kunden. Daher garantieren wir auch für keinerlei Eigenschaften, sondern stellen lediglich Möglichkeiten zur temporären Verfügung gegen Entgelt (als Zeitentschädigung für geminderte Eigennutzung) bereit.
▼ 6. Preise
6.1. Wenn nicht anderweitig vermerkt, verstehen sich alle angezeigten Preise in der auf der Website angeführten Währung.
6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
6.3 Bei allen angezeigten Preisen bleiben Schreibfehler und sonstige Irrtümer vorbehalten. Soweit nicht anderweitig festgelegt, verstehen sich die angeführten Preise einschließlich der Umsatzsteuer jedoch ausschließlich der Versand- oder Transportkosten zum vereinbarten Lieferort (Versandkosten sind auf der Website und in unseren Rechnungen separat aufgeführt). Der Kunde ist mit der Zahlung der von uns zum Zeitpunkt des Kaufs genannten Versand- oder Transportkosten für die Produkte einverstanden.
▼ 7. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht
7.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und vor Leistungseintritt und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
7.3. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
7.4. Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
7.5. Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Besteller von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
7.6. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.
▼ 8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung
8.1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
8.2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen.
Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.
▼ 9. Warenlieferung, Gefahrübergang
9.1. Alle Lieferungen erfolgen im oder ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart.
9.2. Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzlich eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten Lieferfristen jedoch unverbindlich sind; bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind sie nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich bindend bestätigt sind; in diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig versandt worden ist.
▼ 10. Leistungshindernisse, Annahmeverzug
10.1. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, Untergang oder Funktionseinbußen der Infrastruktur, technische Gebrechen, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe.
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist.
Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. Bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus unserem Verzug Ersatzansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung nicht zulässig. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Die Einhaltung unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
10.3. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern.
Nimmt der Besteller eine Leistung nicht an (Storno, Nichtantritt) so verfallen auch ohne Leistung unsererseits 20% des vereinbarten Entgeldes (Stornogebühr). Ein weitergehender Schadenersatz kann unter Zurückhaltung eingegangener Zahlungen geltend gemacht werden, sofern dies objektiv belegbar ist.
10.4 Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10% des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
10.5 Wird eine vereinbarte Leistung mit einem Endtermin (z.B. Einmietung in einer der Ferienwohnungen) nicht vereinbarungsgemäß angetreten, verlängert dies nicht den Endtermin. Der Aufenthalt endet jedenfalls mit dem anfangs bestellten Termin und ist die Infrastruktur zeitgerecht für den nächsten Kunden zu räumen. Geschieht dies nicht, so gilt jetzt schon als vereinbart, dass wir die Fahrnisse des Kunden in ein Lager verbringen können und ihm Zugang zur Infrastruktur verwehren dürfen.
▼ 11. Anspruchsgefährdung
11.1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
11.2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
▼ 12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
12.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
12.3. Das Eigentum an allen von uns eingebrachten, auch nicht mit der Infrastruktur verbundenen Waren verbleibt auch durch tempräre Benützungsüberlassung bei uns. Wir sind berechtigt, bei Mitnahme von Gegenständen, auch wenn sie gebraucht sind, den vollen Widerbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Ebenso werden Beschädigungen zum vollen Preis auf Kosten des Beschädigers ersetzt.
▼ 13. Haftungsbegrenzung: Schadenersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
13.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach: Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die fällige Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei Mängeln stehen dem Besteller nur zu für
13.1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
13.1.2. sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der mindestens fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen und
13.2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und unsere Haftung für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gemäß Absatz 13.1f ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses. Für Datenverlust oder -beschädigung haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien.
13.3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten: Die vorstehenden Absätze gelten auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so gelten Schadensersatzansprüche des Bestellers als erlassen, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei bestehenden Vertrag begründet wären.
13.4. Ansprüche aus übergegangenem Recht: Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche, die der Besteller aus übergegangenem Recht geltend macht. Auf ausländisches Recht kann sich der Besteller nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen begründet wäre.
13.5. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter: Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
▼ 14. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)
14.1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
14.2. Nacherfüllung: Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Empfang der Leistung beschränken sich ihre Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.
14.3. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:
14.3.1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
14.3.2. Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
14.3.3. Das gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann verjähren innerhalb von 5 Jahren.
▼ 15. Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln
15.1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung einen kompetenten Veertreter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten am Leistungsobjekt einzustellen.
15.2. Der Besteller ist verpflichtet, festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
15.3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat er unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
15.4. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.
▼ 16. Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten. Dies gilt besonders gegenüber weiteren Kunden, widrigenfalles eine Geschäftsschädigungsklage angestrengt wird.
▼ 17. Datenschutz
Datenschutz ist uns wichtig. Wir nehmen unsere Verpflichtung ernst, und geben nur Daten weiter, wenn wir dazu gesetzlich oder durch unsere Beteiligung an Marketingportalen (z.B. Feratel, Booking.com) verpflichtet sind.
17.1. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung und im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes n.F. zu verarbeiten.
17.2.1. Wir erheben Daten, um allen unseren Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie ein Konto erstellen oder eine Bestellung an uns richten, geben Sie uns personenbezogene Daten, darunter Ihre E-Mail-Adresse und ein Kennwort. Sie können Ihrem Konto auch freiwillig weitere Informationen, wie Namen, Adresse, Firmenname etc. hinzufügen. Selbst wenn Sie nicht bei einem uns betribenen Konto angemeldet sind, können Sie uns Daten bereitstellen, etwa eine E-Mail-Adresse, um Benachrichtigungen zu unseren Diensten und Angebote von uns zu erhalten.
17.2.2. Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienste. Hierzu zählen beispielsweise die Verknüpfung mit Ihrer beim Vertragsabschluß angegebenen E-Mail-Adresse und die meldegesetzlich zur Kopie überlassene Identitätsurkunde oder Ihre Anmeldungsdaten.
17.3. Sie sind gemäß § 34 BDSG und Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, bei uns (Betreiber) um Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
17.4. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber uns (Betreiber) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen, haften aber dann für die Erfüllung von Meldepflichten und finanzamtliche Untersuchungen.
▼ 18. Export, Kundenpflichten
18.1. Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr von uns gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Die Zustimmungserklärungen sind vom Besteller vor der Verbringung der Ware einzuholen.
18.2. Verjährungshemmung bei Verhandlungen: Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
18.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Nutzung von allen unseren Waren, Leistungen und Überlassungen (z.B. Fernseh- und Internetnutzung stets rechtmäßig zu verhalten und stellt uns haftungsfrei.
▼ 19. Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
19.1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
19.2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen österreichischem Recht. Österreichisches Recht findet auch bei Leistung oder Lieferung an ausländische Abnehmer uneingeschränkte Anwendung. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
19.3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Österreich verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht in Österreich liegt oder nicht bekannt ist.
19.4. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
▼ 20. Kontakt
FLATS2RENT, Mag. Thomas L. Heltschl, Am Weinberg3, A 6460 Imst, Österreich
Tel +43 5412 63308, Fax --
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Letzte Änderung: 2018-05-15